Vereinbarung der MA 56 mit der Berufsschulinspektion III
über die Nutzung der HANS-MANDL-BERUFSSCHULE
(Hausordnung)
Vereinbarungen der Berufsschule LTZ
Ergänzend zu den Bestimmungen der Schulordnung (§ 43 – 50 SchUG) und der Hausordnung für das III. Zentralberufsschulgebäude in Wien 12., Längenfeldgasse 13-15, gilt für die Berufsschule LTZ folgende Vereinbarung.
Speisen und Getränke
In den Pausenzeiten stehen den Schülerinnen und Schülern Getränkeautomaten zur Verfügung. Der Verzehr von Speisen während dem Unterricht ist untersagt! Getränke in verschließbaren Behältnissen, dürfen in den Klassen konsumiert werden.
Film- und Fotoaufnahmen
Filme und Fotos von Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen von Projekten oder Fotoaktionen aufgenommen werden, können für schulinterne Zwecke, z.B. für Broschüren, Schaukästen, Homepage, Videofilme, verwendet werden. Schülerinnen und Schüler, die mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, dies in der Direktion zu melden.
Wertgegenstände
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl.
Handy
Die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten ist während des Unterrichts untersagt. Im Einzelfall können Vereinbarungen über die Verwendung von Smartphones, Laptops oder Tablets im Unterricht mit der entsprechenden Lehrperson getroffen werden.
Garderobenkästen
Den Schülerinnen und Schülern stehen Tagesgarderobenkästen zur Verfügung. Vorhängeschlösser sind selbst mitzunehmen. Die Garderobenkästen müssen am Ende des Schultages geräumt werden und unverschlossen bleiben. Verschlossene Garderobenkästen werden geöffnet und der Inhalt entnommen. Für Gegenstände in den Garderobenkästen wird keine Haftung übernommen.
Verhalten im Schulgebäude und Schulhof
Vermeiden Sie Lärm. In anderen Klassen ist während Ihrer Pause Unterrichtszeit! Vermeiden Sie auch Laufen und Gedränge bei den Stiegenaufgängen!
Bitte betreten Sie nicht die Rasenfläche!
Für mutwillig verursachte Schäden in den Unterrichtsräumen, Garderoben, Toiletten bzw. anderen Räumlichkeiten des Schulgebäudes haften die Schülerinnen und Schüler. Die Verursacherinnen und Verursacher können zu Schadensersatzzahlungen herangezogen werden.
Alkohol und Drogen
Rauchen
Fehlzeiten
Krankheit:
Alle Krankenstände sind durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am nächsten Schultag nach Ende des Abmeldedatums zu belegen. Ordinationsbestätigungen führen nicht zu einer Entschuldigung.
Urlaub:
Sie sind prinzipiell verpflichtet, den Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit zu konsumieren. Sollte dies aus einem bestimmten Grund unmöglich sein, so haben Sie fristgerecht vor Urlaubsbeginn ein schriftliches Ansuchen um Unterrichtsbefreiung an die Direktion bei Ihrem Klassenvorstand zu stellen. Ein Formular finden Sie auf der Homepage der Schule.
Sonstige:
Es ist die Pflicht der Schülerinnen und Schüler jede Abwesenheit vor ihrem Eintreten zu melden.
Eine Nichtbeurteilung kann auch durch entschuldigte Fehlstunden entstehen.
Der verpasste Lehrstoff ist nachzuholen.
Adjustierungsvorschrift
Weißes Schul-T-Shirt, lange Arbeitshose, Arbeitsschuhe (keine Straßenschuhe), Kopfbedeckung, Schürze
Fleischverarbeiter/in
Weiße Hose, weiße Gummistiefel, Kopfbedeckung
Fleischverkäufer/in
Weiße Hose, Arbeitsschuhe (keine Straßenschuhe), Kopfbedeckung
Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Hotelkaufmann/-frau
Für den Gegenstand Einführung Kochen:
Weißes Schul-T-Shirt, Kopfbedeckung, 2 Hangerl, Teigkarte, Essbesteck, Schürze
Für den Gegenstand Hotel- und Rezeptionstechnik sowie für Einführung Servieren:
Herren: weißes Hemd, Schul-Krawatte, dunkle elegante Stoffhose, dunkle Halbschuhe; ebenfalls geeignet: dunkler Anzug oder Betriebsuniform
Damen: weiße Bluse, Schul-Halstuch, dunkler eleganter Rock oder dunkle elegante Stoffhose, dunkle Halbschuhe; ebenfalls geeignet: dunkles Kostüm oder Betriebsuniform
Konditor/in
Weiße Jacke, Pepitahose, Arbeitsschuhe (keine Straßenschuhe), Kopfbedeckung, Schürze
Systemgastronomiefachmann/-frau
Weißes Schul-T-Shirt, Kopfbedeckung, 2 Hangerl, Teigkarte, Essbesteck, Schürze
Tierpfleger/in, Tierärztliche/r Ordinationsassistent/in
Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, gedeckte/erdfarbige Arbeitshose
Zahnärztliche/r Fachassistent/in, Zahntechniker/in, Zahntechnische/r Fachassistent/in
Weißes Schul-T-Shirt
Werkstättenordnung
Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt in den Werkstätten nur zu Unterrichtszwecken und in ordnungsgemäßer Adjustierung (siehe Adjustierungsvorschrift) gestattet. Während des Unterrichts ist das Verlassen des Werkstättenbereiches nur mit Zustimmung der Lehrerin oder des Lehrers gestattet. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler haftet für fahrlässige und vorsätzliche Vernichtung, Zerstörung und Beschädigung von Arbeitsgeräten und Arbeitsmaterial. Sollte die Arbeitskleidung und das äußere Erscheinungsbild der Schülerin bzw. des Schülers nicht den gängigen Hygienebestimmungen entsprechen, wird die Schülerin oder der Schüler zum praktischen Unterricht nicht zugelassen. Die Inbetriebnahme und Benützung von Maschinen oder Geräten ist nur nach Anordnung der Lehrerinnen oder Lehrer gestattet. Um Unfälle zu vermeiden, ist die Schülerin bzw. der Schüler verpflichtet, an Maschinen, Geräten und Anlagen mit Konzentration und Vorsicht zu arbeiten.